Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Reinigungsaufträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§2 Auftragserteilung
Aufträge können telefonisch, per Telefax, per E-Mail, auf dem Postweg bzw. per Telefaxübermittlung an uns gerichtet werden. Diese Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme von uns wenigstens telefonisch bestätigt worden ist.

Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Ein im gegenseitigen Einverständnis geschlossener Auftrag, auch mündlich, gilt als Vertragsabschluß im Sinne des BGB. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten innerhalb des Hauptaktionsradius der betreffenden Niederlassung frei Haus. Außerhalb des Radius zzgl. Fahrtgeldpauschale.

Eine Transportversicherung (z.B. für Fahrzeuge, deren Position verändert werden muss) ist darin enthalten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto o.ä.) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen.

Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 2% über Bankzins. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in der Landeswährung zu leisten.

Das Einrichten von Preisänderungen oder Rabattregelungen bleibt der jeweiligen Niederlassung vorbehalten.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.

§4 Der Kunde
Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrages den zu behandelnden PKW innerhalb den Hauptaktionsradius der zuständigen Niederlassung zu parken und alle Wert- und persönlichen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Des weiteren verpflichtet er sich den von uns bestimmten ausführenden Mitarbeiter während und an der Ausführung der Arbeiten nicht zu behindern. Die Wahl des ausführenden Mitarbeiters liegt gänzlich bei uns.

Sollte sich das zu behandelnde Fahrzeug nicht auf dem persönlichen Privatgrundstück des Kunden befinden bestätigt er hiermit vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Stellplatzbesitzers eingeholt zu haben.

Dem Kunden wird nahe gelegt, die vereinbarten Leistungen und das zurückerhaltene Restgeld sofort zu prüfen, da spätere Reklamationsansprüche nicht berücksichtigt werden können. Dieses gilt auch bei einer eventuellen Beschädigung des Fahrzeuges.

Bei Abbruch der Arbeiten seitens des Kunden, gilt der Auftrag als zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt und der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

§5 Ausführung der Arbeiten
Der ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet sich, den ihm zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und den Wünschen des Kunden im Rahmen der geltenden Preis-Leistungs-Vereinbarung nachzukommen. Hierbei gelten die vorab vereinbarten Preise als verbindlich. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich.

Die Reinigungsprogramme können nach Ermessen des Kunden individuell zusammengestellt werden, die aufgeführten Konditionen in der Preis-Leistungs-Tabelle sind hierbei verbindlich.

Bei vereinbarten Leistungen, die vor Ort durch gesetzliche Vorgaben oder sonstigen Gründen nicht zu erbringen sind, gilt es als vereinbart, dass das Fahrzeug aus eigenem Antrieb zum nächstgelegenen Vertragsreinigungsstützpunkt gebracht wird.

Bei der Vermietung von Arbeitsgeräten wird ein Mietpreis für jeden angefangenen Kalendertag erhoben, dessen Höhe liegt gänzlich im Ermessen der jeweiligen Niederlassung der Firma P.I.S.S.. Reinigungsprodukte werden generell Flaschenweise verkauft. Nicht vollständig verbrauchte Reinigungsmittel berechtigen in keiner Weise zur Rückforderung erbrachter Zahlungen.

§6 Bestandteile der Reinigungsvereinbarung
Sollte aufgrund des Fahrzeugzustandes oder -größe der vorgegebene Arbeitszeitaufwand überschritten werden, wird für jede weitere Stunde von uns ein Aufpreis in Höhe von 25 € je Stunde berechnet. Dieses wird in der Abrechnungstabelle unter "Sonstiges" aufgeführt.

Alle Außenreinigungsprogramme sind vor Ort wetterabhängig. Sollte deren Ausführung durch höhere Gewalt ver- bzw. behindert werden, steht es dem Kunden frei zu entscheiden, ob das Fahrzeug zur Beendigung des Auftrages durch eigenen Antrieb zu einem Reinigungsstützpunkt gebracht wird, oder ob der Auftrag zu einem späteren Termin beendet werden soll. Im Falle späterer Beendigung gilt die erbrachte Leistung als Teilauftrag bzw. selbständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Kunde hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Beendigung des Gesamtauftrages zu bezahlen.

§7 Haftung und Garantie
Die Niederlassung der Firma P.I.S.S. übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.

Die Haftung für Schäden, die vor der Reinigung und Pflege an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Reinigung und Pflege veräußert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der jeweiligen Firma P.I.S.S. - Niederlassung machen den Kunden vor Beginn der arbeiten auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat.

Die Firma P.I.S.S. - Niederlassung übernimmt keine Garantie für den erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon im vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der arbeiten informiert.

Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Firma P.I.S.S. - Niederlassung keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum seines Kraftfahrzeuges.

§8 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unabhängig des Erfüllungsortes für Leistung, Lieferung und Zahlung Dresden. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert das Gericht in Dresden zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.